München - In einem bemerkenswerten Urteil wertet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei.
Per Telegram-Kanal soll ein sogenannter Reichsbürger seine Leser zu Telefon- und Mail-Bombardements von Behörden-Mitarbeitern aufgefordert haben - nun hat ihn das Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die zuständige Strafkammer habe ihn der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer und einer Vielzahl anderer Straftaten schuldig gesprochen, teilte das Gericht mit.
Tatsächlich seien daraufhin Mitarbeiter bedroht und beleidigt worden und Opfer von versuchten Nötigungen geworden. Auch der Angeklagte selbst habe in Anrufen Mitarbeiter von Behörden oder Arztpraxen mit unflätigen Ausdrücken beleidigt.
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