BERLIN (dpa-AFX) - Das zentrale Online-Register zur Organspende-Bereitschaft soll an diesem Montag in Betrieb gehen - allerdings fehlt aus Sicht von Patientenschützern noch ein eigentlich vorgesehener
BERLIN - Das zentrale Online-Register zur Organspende-Bereitschaft soll an diesem Montag in Betrieb gehen - allerdings fehlt aus Sicht von Patientenschützern noch ein eigentlich vorgesehener bürgernaher Eintragungsweg. In keinem Passamt stünden datenschutzsichere Computerterminals dafür, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.
Ab Montag soll es zuerst möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion zu hinterlegen. Bis 30. September soll es dann möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Spende über Krankenkassen-Apps abgeben. Das Register ist Teil eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 beschlossen hatte.
Brysch kritisierte:"Die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen hat noch nicht mal begonnen. Die Menschen können ihre Eintragung in das Organspende-Register nur selbst digital hinterlegen." Natürlich blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung bestehen. Weder ein Vermerk in der Patientenverfügung noch der Organspendeausweis aus Papier verlören an Gültigkeit.
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