Kritische Infrastruktur: EU-Richtlinie für Resilienz mit Auflagen für Betreiber Kritis Sicherheit
der EU-Kommission vom Dezember 2020 zurück. Vertreter des Parlaments, des Ministerrats und der Kommission einigten sich Ende Juni auf einen Text für die Richtlinie. Diesen haben die Volksvertreter am Dienstag bestätigt. Der Ministerrat muss noch zustimmen, was jedoch als Formsache gilt.Elf Branchen werden erfasst: Energie, Verkehr, Banken, Trinkwasser, Abwasser, Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln, Gesundheit, Weltraum, Finanzmarktinfrastruktur sowie digitale Infrastruktur.
Anbieter kritischer Dienste müssen in Zukunft Störfälle und Sicherheitsverletzungen melden. Sie sollen in der Lage sein, Naturkatastrophen im Rahmen des Klimawandels, von Terroranschlägen oder gesundheitlicher Notlagen wie der Coronavirus-Pandemie möglichst zu verhindern, andernfalls angemessen darauf zu reagieren sowie Bürger zu schützen. Dafür müssen Stresstests durchgeführt werden.
Die EU-Staaten werden verpflichtet, nationale Strategien zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit zu verabschieden und ihrerseits regelmäßige Risikobewertungen vorzunehmen. Die nationalen Behörden erhalten die Möglichkeit, kritische Infrastrukturen vor Ort zu inspizieren und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.
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