Kryptogeld-Prozess: Polizisten aus Kreisen Traunstein und Altötting verurteilt

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Geldwäsche, definiert in § 261 des Strafgesetzbuches (StGB), bezeichnet das Verfahren, mit dem die Herkunft illegal erworbener Gelder oder anderer Vermögenswerte verschleiert wird, um sie als legitimes Einkommen erscheinen zu lassen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.

Am 25. März wird das Urteil gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Polizei gefällt: Wegen der Veruntreuung von Kryptogeldern. © Haindl

Ledger entwendet, und mit nach Hause genommen. Nachdem er den Ledger anhand von Passwörtern geöffnet hatte, transferierte er über die darauf gefundenenüber mehrere Verschleierungsaktionen auf sein Konto, und kaufte seiner Kollegin ein Wohnmobil im Wert von etwa 65.000 Euro. Den Plan für die Tat habe der Familienvater schon länger gehegt und seine gute Freundin, die ehemalige Polizeiangestellte F., in seine Pläne eingeweiht.

Schon zu Beginn des Prozesstages hatte Richter Ziegler einen letzten Beweisantrag von Baumgärtl abgelehnt. Der Anwalt hatte um ein psychologisches Gutachten zu einem mutmaßlichengebeten. Dieser habe die Steuerungsfähigkeit des Ex-Beamten beeinträchtigen können. Die Strafkammer war jedoch der Meinung, dass es dabei um eine Ausrede handele und es keinerlei Anhaltspunkte für eine wahnhafte Persönlichkeits- oder Verhaltensänderung gegeben habe.

Windhorst hatte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert, das Motiv, aus Liebe gehandelt zu haben, legte sie dem Ex-Beamten negativ aus: „Ich tue mich schwer, es positiv zu werten, wenn sich ein Familienvater von einer anderen Frau becircen lässt“, so Windhorst. „Er hatte nur sein eigenes Wohl im Visier“, hob die Staatsanwältin hervor, und bei der Schadenssumme in Höhe von 370.000 Euro, habe es sich umBei der Angeklagten F.

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