Kündigung von Juristischer Direktorin des RBB ist rechtens

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Nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft stürzt der öffentlich-rechtliche Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg im Sommer 2022 in eine Krise. Folglich wird die Führungsriege um Intendantin Schlesinger fristlos entlassen. Nun scheitert eine Ehemalige mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht in Berlin.

Es ist bereits der dritte Fall, in dem frühere RBB-Führungskräfte mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheiterten. Insgesamt liegen dem Gericht vier Klage-Fälle vor. Bei der Juristischen Direktorin ist das Gericht der Ansicht, dass der 2020 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig ist.

Im vorliegenden Fall seien die "Grundsätze der Sparsamkeit nicht gewahrt". Unabhängig von diesem Vertrag sah das Gericht aber auch die fristlose Kündigung der Direktorin im Dezember 2022 wegen Pflichtverletzungen als gerechtfertigt an. So habe sich die Klägerin unter anderem eine Zulage für den ARD-Vorsitz gewähren lassen.

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