Du willst deinen Minijob endlich kündigen, fragst dich aber, ob du eine Kündigungsfrist beachten musst? Wir klären auf.
Ein Minijob ist ziemlich praktisch für alle, die sich noch etwas dazuverdienen wollen. Egal, ob als Rentner*in, Student*in, Schüler*in oder neben einer Vollzeitstelle — bei einem 520-Euro-Job fallen keine Steuern an, vorausgesetzt, man bleibt unter der Verdienstgrenze.
Trotzdem kann es natürlich sein, dass du deinen Minijob an den Nagel hängen willst und dich fragst, ob du dich an bestimmte Kündigungsfristen halten musst. Bei uns erfährst du, ob es auch für Minijobs eine Kündigungsfrist gibt.Minijobs erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und das nicht ohne Grund. Denn in einem Minijob fallen keine Steuern an. Damit das so bleibt, musst du jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ja, auch im Minijob gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt regulär vier Wochen, entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Diese Frist gilt übrigens nicht nur für dich als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin, sondern auch für Arbeitgeber*innen. Wenn du vorübergehend als Aushilfe gejobbt hast, können auch kürzere Fristen vertraglich vereinbart werden. Nicht rechtens wäre eine längere Frist für deine Kündigung im Vergleich zu der Kündigungsfrist, die dein*e Arbeitgeber*in einhalten muss. Hier musst du dir also keine Sorgen machen, dass du von heute auf morgen gekündigt wirst.