Künftig mehr Waldspaziergänge? AfD droht Geheimdienstbeobachtung

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Der deutsche Inlandsgeheimdienst könnte die AfD als Ganzes ins Visier nehmen. Kommt es dazu, droht neben einer Überwachung auch insgesamt eine Schwächung.

T-online hatte berichtet, dass Meuthens Aussagen auch im Verfahren eine Rolle spielen dürften. Das Nachrichtenportal bezog sich auf ein ihm vorliegendes Schreiben einer Anwaltskanzlei, die den Verfassungsschutz vertritt, an das Gericht. Darin würden auf neun Seiten Zitate aus Interviews verschiedener Medien mit Meuthen zu seinem Rücktritt aufgelistet.

Ein Gerichtssprecher bestätigte lediglich, dass seit dem vergangenen Jahr weitere Stellungnahmen nachgeliefert worden seien, äußerte sich aber nicht zu Inhalten. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es vor der Verhandlung: Man bitte um Verständnis, dass man sich aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens und aus Respekt vor dem Gericht nicht zum Thema AfD äußern könne.

Nach damaligen Angaben der Regierung wurden keine „nachrichtendienstlichen Mittel“ eingesetzt. Lötzsch glaubt das nicht: „Das hieße ja, man sammelt nur Zeitungsausschnitte, was total lächerlich ist.“ Dennoch sei sie nicht paranoid geworden. „Selbst wenn man wirklich richtige Geheimnisse hätte, jeder weiß: Alle wichtigen Entscheidungen in der Weltpolitik werden auf Waldspaziergängen getroffen.

2014 wurde die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, diese könne es nur geben, „wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“. Auch wenn es nun um den größten politischen Gegner geht, lehnt Lötzsch eine Geheimdienstbeobachtung der AfD ab.

Das öffentliche Interesse ist groß. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die Verhandlung in die Kölner Messe verlegt. Ob es in den beiden Verhandlungstagen Entscheidungen geben wird, sei derzeit offen, sagte der Sprecher.

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