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Kunst, Spaß oder Terror? Die Ermittlungen gegen das zps wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung werfen weitere Fragen auf.

Anlass war anscheinend die Höcke-Aktion beziehungsweise ein Video, in dem das ZPS behauptet hatte, einen"zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutz gegründet" und Höcke in seinem Wohnhaus überwacht zu haben.

In Bornhagen laufe"die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland". Später erklärten die Künstler, die Überwachung sei nichts als eine Farce gewesen,"mit billigstem Überwachungsspielzeug und lächerlichen Kostümen". Nun wurde der Paragraf 129, der den Zugang zu verdeckten Ermittlungen und anderen Überwachungsmethoden eröffnet, noch nie gegen Künstler in Stellung gebracht. Am Mittwoch lief denn auch eine Welle der Empörung durchs Land. So zeigte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow "wenig Verständnis" für die Ermittlungen. Auf Twitter schrieb er:"Alle zivilen Verfahren gegen das ZPS blieben erfolglos und nun Strafrecht als kriminelle Vereinigung? Seltsam!" Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff verwies auf die Kunstfreiheit und zeigte sich im MDR irritiert, dass andere Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Recht auf Privatsphäre durch das Verfahren verletzt werden könnten. Zumindest merkwürdig ist, dass der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera, Martin Zschächner, der am Mittwoch den meisten Medienvertretern, so auch der SZ, beschied, die Staatsanwaltschaft könne keine Auskünfte erteilen, justament derselbe Staatsanwalt ist, der gegen das ZPS ermittelt. Er hätte diese Doppelfunktion zumindest erwähnen sollen. Zum anderen gab er wohl doch verschiedentlich Auskunft, während er den Anwälten des ZPS jede Akteneinsicht verwehrte. So erfuhr der, dass das Verfahren eingeleitet wurde wegen der Behauptung des ZPS, Höcke observiert zu haben. Einige Kommentatoren schrieben, die Staatsanwaltschaft Gera folge mit ihrem Verfahren dem Rechtsverständnis der AfD und ihres Rechtsaußen Björn Höcke, der den ZPS-Aktivisten vorgeworfen hatte,"Kriminelle und Terroristen" zu sein. Ein Staatsanwalt aus einem anderen Bundesland, der namentlich nicht genannt werden wollte, zeigte hingegen gegenüber der SZ Verständnis dafür, dass der Paragraf 129 angewendet wurde. Schließlich sei der Nötigungsstraftatbestand schon gegeben, wenn jemand behaupte, andere über einen längeren Zeitraum hin zu überwachen."Dass das nur Spaß ist, kann man im Nachhinein ja schnell behaupten." Das ZPK reichte am Donnerstag eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Thüringer Behördenleiter ein, stellte dem Staatsanwalt eine strafbewehrte Unterlassungsbeschwerde zu und prüft eine Anzeige wegen Paragraf 344 Strafgesetzbuch"Verfolgung Unschuldiger". Die Fetzen fliegen also erst einmal weiter.

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