Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten in Bayern bleiben, Gemeinden dürfen künftig aber bis zu acht lange Einkaufsnächte ansetzen. Das hat das Kabinett beschlossen. Digitale Kleinstsupermärkte sollen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
Nach monatelangen Debatten hat das bayerische Kabinett Eckpunkte für ein Ladenschlussgesetz des Freistaats beschlossen. "Zum einen ist wichtig, dass die allgemeinen Ladenöffnungszeiten - die Eckpfeiler, wenn ich sie so nennen darf - unverändert bleiben", sagte Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf in München. "Das heißt: Öffnung von Montag bis Samstag von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr - wie bisher auch.
Dennoch werde das geplante Gesetz Neuerungen enthalten, erläuterte Scharf. So sollen werktags bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr ermöglicht werden. "Wichtig ist dabei, dass es keinen Anlass bedarf und dass die Kommunen selbst und individuell entscheiden können, an welchen Tagen sie diese acht verkaufsoffenen Nächte organisieren wollen." Bisher war der Staatskanzlei zufolge nur ein langer Einkaufsabend im Jahr möglich.
Digitalen Kleinstsupermärkten soll das Gesetz die Öffnung rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen - "an Sonn und Feiertagen natürlich ohne Personaleinsatz", betonte Scharf."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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