Ladesäulen-Anbieter verklagt die Stadt München. Weil die Firma Qwello keine Genehmigung zum Aufstellen von Ladepunkte bekommt, zieht sie vor Gericht.
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Jetzt will Qwello sich das Recht erstreiten, 1677 Ladesäulen aufstellen zu dürfen und hat am Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Denn die Verweigerung der Münchner Verwaltung hält das Unternehmen für rechtswidrig. Die Stadt würde gerne einem einzigen Anbieter das Feld überlassen und hat 2020 deshalb eine Ausschreibung für den Bau von 2700 Ladesäulen gestartet, die immer noch nicht beendet ist.
Unter anderem beruft sich BBH auf ein fast 23 Jahre altes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Sondernutzung öffentlicher Straßen, nachdem das Einräumen exklusiver Rechte nicht ungewöhnlich und"höchstrichterlich anerkannt" sei. Das aber lässt der Münchner Anwalt Benno Ziegler, Rechtsbeistand von Qwello, nicht gelten.
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