Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland wirft Fragen auf, insbesondere in Bezug auf den Konsum während Volksfesten wie dem Oktoberfest in München. Während das Gesetz kein ausdrückliches Verbot des Konsums bei solchen Veranstaltungen vorsieht, betonen Veranstalter und Stadtoberhäupter den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Und: Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.
Konkret beschlossen wurde in der Kabinettssitzung am Dienstag zunächst noch nichts, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann anschließend sagte. Alle Vorschläge würden aktuell noch im Detail geprüft. „Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen“, betonte er. Zudem wolle man, da im Bundesgesetz der Aspekt des Jugendschutzes aus bayerischer Sicht viel zu kurz komme, die bayerischen Regelungen „anpassen“.
Klar ist bereits, dass für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat und der seit 1. April gilt.
Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner sagte schon vor der Kabinettssitzung: „Das Gesetz sagt, Kinder und Jugendliche sind zu schützen. Daraus schließe ich: Wiesn und Kiffen geht nicht zusammen.“ Der Vorsitzende des süddeutschen Schaustellerverbandes, Lorenz Kalb, argumentierte dagegen, die gesetzliche Grundlage sei nicht ausreichend - man habe deshalb den Landtag und auch Ministerpräsident Markus Söder angeschrieben.
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