Das Landgericht Berlin hat die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger veranlasste Sonderprüfung von Adler Real Estate zurückgewiesen. Grund ist nach Firmenangaben die 'Besorgnis der Befangenheit'.
Das Landgericht Berlin hat die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger veranlasste Sonderprüfung von Adler Real Estate zurückgewiesen. Grund ist nach Firmenangaben die"Besorgnis der Befangenheit".Logo von Adler Real Estate, der Kerngesellschaft des Immobilienkonzerns Adler Group.
Darüber hinaus hat das Gericht laut Adler die Sonderprüfung insgesamt abgelehnt, so dass keine andere Kanzlei beauftragt werden könne. Die SdK wollte die Sonderprüfung gerichtlich durchsetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der Hauptversammlung abgelehnt worden war . Die Zurückweisung war zu erwarten, weil die Muttergesellschaft Adler Real Estate 97% der Aktien hält. Inhaltlich ging es unter anderem um die Einflussnahme des Investors Cevdet Caner und die sogenannte Gerresheim-Transaktion, ein Immobilienprojekt in Düsseldorf. Diese Themen hatte auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in ihrer Sonderprüfung untersucht.
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