Landgericht Düsseldorf: Preiserhöhung von Amazon unzulässig – Rückzahlungen an Kunden?

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Landgericht Düsseldorf: Preiserhöhung von Amazon unzulässig – Rückzahlungen an Kunden?
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Im September 2022 erhöht Amazon die Preise seines Mitgliedsprogramms Prime, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Die Verbraucherzentrale NRW zieht den Konzern vor Gericht und feiert einen ersten Sieg.

Im September 2022 erhöht Amazon die Preise seines Mitgliedsprogramms Prime, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Die Verbraucherzentrale NRW zieht den Konzern vor Gericht – und feiert jetzt einen ersten Sieg.Nach einem ersten Teilerfolg will die Verbraucherzentrale NRW eine kräftige Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für sein deutsches Prime-Mitgliedsprogramm mit einer Sammelklage kippen.

Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab. Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde.

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