In einem weiteren Prozess um Schmerzensgeld wegen eines angeblichen Coronaimpfschadens hat das Landgericht Magdeburg die Klage eines Manns abgewiesen. Diese
sei nach Auffassung der zuständigen Kammer"unbegründet", teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Unter anderem habe die Produktinformation zu dem Impfstoff zur fraglichen Zeit dem wissenschaftlichen Stand entsprochen.
Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte das Gericht nach Angaben eines Sprechers zu erkennen gegeben, dass es der Klage des Manns wenig Erfolgschancen einräumte. Dieser konnte demnach nicht nachweisen, dass die von ihm behaupteten Einschränkungen auf die Impfung zurückzuführen sind.
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