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Schüler von der fünften bis zu 13. Klasse aus dem Kreis Oldenburg erhalten ab 1. September ein kostenloses Jugend-Freizeit-Ticket für den VBN. Was es dabei ...

Gute Nachrichten für Schüler: Ab Freitag, 1. September, übernimmt der Landkreis Oldenburg die Kosten für das Jugend-Freizeit-Ticket als Monatsticket. Derzeit kostet das Ticket 20,70 Euro. Dieses Angebot ist eine mit der Kreispolitik besprochene und vereinbarte Zwischenlösung für Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf, die keinen Anspruch auf das „Tim-Ticket“ haben, weil der Wohnort zu nah an der Schule liegt.

„Ein Tim-Ticket für alle Schülerinnen und Schüler ist unsere erste Option“, so Landrat Christian Pundt. „Doch die aktuell schwierigen, personellen Rahmenbedingungen bei den Verkehrsunternehmen lassen diesen Schritt derzeit leider nicht zu, sodass wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben, der den erhöhten ,Freizeitwert’ für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf zugänglich macht und in diesem Bereich für eine Gleichbehandlung sorgt.

Hintergrund dieses Schrittes ist die Einführung des sogenannten „Tim-Tickets“ für Schüler im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen zum 1. September 2022. Erhielten die Jugendlichen davor vom Landkreis Oldenburg noch ein Schülerticket, welches ausschließlich für den Weg zwischen Wohnort und Schule genutzt werden konnte, erfolgte zum Schuljahr 2022/23 die Einführung des „Tim-Tickets“, das im gesamten Bereich des VBN genutzt werden kann.

Das Jugend-Freizeit-Ticket berechtigt dazu, Montag bis Freitag von 14 bis 3 Uhr des Folgetages, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bis Betriebsschluss das Gesamtnetz des VBN in Fahrzeugen des Nahverkehrs zu befahren. Das Jugend-Freizeit-Ticket berechtigt aber nicht zur Nutzung von IC- oder ICE-Strecken.Um das Jugend-Freizeit-Ticket zu nutzen, ist ein Wohnsitz im Landkreis Oldenburg sowie ein laufender Schulbesuch von Klasse fünf bis 13 Voraussetzung.

Ein entsprechender Antrag, das Formular „Schulfahrtkostenerstattung“ kann auf der Internetseite des Landkreises Oldenburg heruntergeladen und muss jeweils bis zum 1. April für das abgelaufene erste Schulhalbjahr und bis zum 1. Oktober für das abgelaufene zweite Schulhalbjahr beim Schulamt des Landkreises Oldenburg eingereicht werden. Weitergehende Informationen sind auf der VBN-Homepage abrufbar.

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