Landratsamt Amberg-Sulzbach informiert: Führerschein-Umtausch geht in die nächste Phase
Ob Lappen, Pappe oder Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden.Ab sofort müssen die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 ihre Fahrerlaubnis fälschungssicher machen. Die Frist dafür läuft bis 19. Januar 2024.
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Bis Mitte Januar dieses Jahres mussten dies die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 erledigen, davor waren bereits die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Aktuell ist die nächste Umtauschphase angelaufen. Bis spätestens 19.
Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Presseinfo schreibt, hat nun die nächste Führerschein-Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 begonnen. Ihre Frist läuft bis zum 19. Januar 2024. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.
Das Landratsamt gibt einen Überblick über die Umtauschfristen für die alten Führerscheine , welche bis einschließlich 31.Dezember 1998 ausgestellt wurden: Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 liegt sie beim 19. Juli 2022. Die Jahrgänge 1959 bis 1964mussten ihren Führerschein bis 19. Januar umtauschen. Die von 1965 bis 1970 Geborenen haben bis 19.Januar 2024 Zeit, die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.
Zusätzlich können beispielsweise bei Lkw-Klassen weitere Unterlagen wie ärztliches und augenärztliches Gutachten zur Verlängerung erforderlich sein. Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit 30,40 Euro inklusive Direktversand. Bei der Umschreibung des Führerscheindokuments bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen erhalten. Der Umtausch ist verpflichtend und erfolgt ohne Prüfung.
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