Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

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Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer
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Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten.

Gerade in der kalten Jahreszeit kann es in S- und U-Bahn-Unterführungen gerne mal glatt und rutschig sein. Wer sich dort aber zum Beispiel aufgrund von nassem Laub auf den Hintern setzt, kann den Betreiber nicht immer dafür haftbar machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München verweist das Rechtsportal «anwaltauskunft.de».

Weil sie davon überzeugt war, dass die Verkehrsgesellschaft die akute Rutschgefahr nur unzureichend beseitigt hatte, verklagte sie den Betreiber. Jederzeit laubfreier Bahnhofszugang: Nicht realistisch, sagt das Gericht Das Landgericht München wies die Klage allerdings ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass von den Verkehrsbetrieben nicht verlangt werden könne, die Zugänge zu den U-Bahnhöfen jederzeit völlig laubfrei zu halten.

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