Wegen versuchten Mordes und Anstiftung zum Mord standen zwei Delmenhorster vor dem Landgericht. Nach zehn Monaten, am 27. Verhandlungstag, fiel das Urteil. ...
Wegen versuchten Mordes und Anstiftung zum Mord standen zwei Delmenhorster vor dem Landgericht. Nach zehn Monaten, am 27. Verhandlungstag, fiel das Urteil. Wie der Richter dieses begründete.Jeweils 14 Jahre Haft – so lautete das Urteil der fünften Strafkammer des Landgerichts Oldenburg am Freitagnachmittag gegen einen 36-jährigen und 42-jährigen Mann aus Delmenhorst, die wegen Anstiftung zum Mord und versuchten Mordes angeklagt waren.
Nicht öffentlich hatten am 27. Verhandlungstag zunächst die Staatsanwaltschaft, die Anwälte der Nebenklägerin sowie die beiden Verteidiger über mehrere Stunden ihre Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwaltschaft für beide lebenslange Haft forderte, plädierten die Verteidiger für Freispruch.
"Sie haben die Tat geplant", erklärte der Richter weiter. Er verwies darauf, dass nur der Angeklagte und das Opfer über den Umgangstermin an der Moltkestraße Bescheid gewusst hätten, nach dem es zu der Tat kam."Hochstreitig war die Täterschaft", führte Rouben Riethmüller in seiner Begründung weiter aus. Doch letztlich hatte das Gericht keinen Zweifel, dass der 42-jährige Angeklagte der Schütze gewesen ist.
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