Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat – und wird wohl deutlich schneller urteilen als geplant.
Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat – und wird wohl deutlich schneller urteilen als geplant.Der ehemalige Fußball- Nationaltorwart Jens Lehmann steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinem Anwalt Florian Ufer im Gerichtssaal.seinen Schuldspruch akzeptiert.
Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.
Der Strafrahmen, den das Gericht nun nach der Einigung in Aussicht stellte, beträgt 130 bis 170 Tagessätze zu je 900 Euro. Damit kann Lehmann auf eine deutlich geringere Geldstrafe hoffen.
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