Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich hat der Senat nachgegeben. In der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts einigten sich der Berufsschullehrer und die Senatsschulverwaltung am Montag nach längeren Diskussionen und Feilschem auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht. Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung „aus betrieblichen Gründen“ und erhält 50 000 Euro Abfindung. Die Senatsschulverwaltung erklärt, „dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrecht erhalten werden“.
Weil es inzwischen eine neue Schulsenatorin in Berlin gibt, hat die Senatsschulverwaltung vier Wochen Zeit für einen möglichen Widerruf des Vergleichs.
Der angestellte Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ abgebildet war. Es folgte ein Tweet des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder , der eine Ausweitung des Impfens ankündigte mit der Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“.
Das Land Berlin kündigte dem Lehrer, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte. In der ersten Instanz bestätigte das Arbeitsgericht im September 2022 die Kündigung. Dagegen klagte der Lehrer. Er und sein Anwalt argumentierten, er habe die Äußerung Söders kritisieren und mit der Nazi-Polemik vergleichen wollen. Das sei durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
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