Die Abordnungen sind vorerst weiter nötig - auch nach einer Gerichtsentscheidung in Münster. Dennoch muss das Land nachsitzen, meint unser Autor.
In Lehrerzimmer n wird gern auch mal geschimpft. Zum Beispiel über Entscheidungen aus Düsseldorf. Eine erhitzt die Gemüter besonders: Das Land darf Lehrkräfte vorübergehend an andere Schulen versetzen – ob die wollen oder nicht. So will man dem Personalmangel begegnen. Und jetzt, ausgerechnet kurz vor Schulstart, entscheidet ein Gericht in Münster: Die Abordnung en hätte es so dort nicht geben dürfen.
Tatsächlich hatte die Behörde die Schulleitungen aber gebeten, proaktiv ein, zwei Namen potenzieller Lehrkräfte zu nennen. Das hat das Gericht angemahnt – wenngleich dieses Vorgehen praktisch betrachtet sogar nachvollziehbar erscheint, da die Akteure vor Ort die Lage am besten einschätzen können. Versetzungen tragen zu etwas mehr Bildungsgerechtigkeit bei Genau das ist aber wiederum der große Kritikpunkt, den Schulleitungen verständlicherweise äußern.
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