Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz wegen hetzerischer Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen und in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt. Hetze
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Die Frau habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, denn als Beamtin müsse sie ihre Aufgaben unparteiisch sowie gerecht erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit führen. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich.
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