Weil die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei, hat die Stadt Leipzig die Kundgebung für die Linksextremistin Lina E. am »Tag X« untersagt. Das will der Anmelder der Demo nicht akzeptieren.
Foto: Jan Woitas / dpa
Die Organisatoren der »Tag X«-Demonstration in Leipzig wehren sich juristisch gegen das Verbot durch die Stadt. Es sei ein Eilantrag gegen das Verbot eingegangen, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Leipzig, Dirk Tolkmitt. Der zuständige Senat werde im Laufe des Tages darüber entscheiden. Kläger sei eine Privatperson, der Anmelder der Demo.
Die Stadt Leipzig hatte die für Samstag geplante Veranstaltung mit dem Motto »United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!«, weil ein unfriedlicher Verlauf zu befürchten und die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei. In linken Kreisen war bundesweit dafür mobilisiert worden.
Der »Tag X« ist eine Reaktion auf die Verurteilung der Studentin Lina E. und von drei Mitangeklagten wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz in Leipzig vor.Schon seit Langem sind für den Samstag nach der Urteilsverkündung bundesweit Proteste für den sogenannten Tag X angekündigt.
Die Polizei nimmt Drohungen im Internet ernst, wonach jedes Jahr Haft gegen Lina E. und drei gleichfalls zu Haftstrafen verurteilte Männer mit einem Sachschaden von einer Million Euro gerächt werden soll. Auch das Landeskriminalamt Sachsen rechnet mit »Resonanzstraftaten« als Folge des Urteils.
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