Die Weiterzahlung von Leistungen an abgelehnte Asylbewerber sei „dem Steuerzahler nicht erklärbar“, so Wagenknecht. Ihr Gegenvorschlag ist weitreichend, doch womöglich verfassungswidrig.
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„Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt“, erklärte Wagenknecht.Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten. „Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, meinte.
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