Während der Bundestag eine neue Debatte vorbereitet, etabliert sich der begleitete Suizid. Die Sterbehelfer melden reges Interesse von Ärzten an der Zusammenarbeit mit den Sterbehilfevereinen.
Seit dem Sterbehilfeurteil des Bundesverfassungsgerichts vor vier Jahren ist die Suizidbeihilfe nicht mehr strafbewehrt. Gleichwohl empfinden Abgeordnete der demokratischen Parteien die so entstandene Rechtslage als unbefriedigend. Zum wiederholten Male bereiten sie Gesetzentwürfe vor, um zu einem klaren Rechtsrahmen für die Sterbehilfe zu kommen.Im vergangenen Jahr scheiterten gleich zwei Entwürfe fraktionsübergreifender Gruppierungen zur Regelung des assistierten Suizids.
Im vergangenen Jahr waren Ärzte bei 419 begleiteten Suiziden von DGHS-Mitgliedern zugegen. Ein Jahr zuvor waren es 229 gewesen. Der Verein ist nicht die einzige Organisation, die Suizidassistenz anbietet. Auch die mit der DGHS kooperierende Dignitas und der Verein Sterbehilfe des ehemaligen Hamburger CDU-Justizsenators Roger Kusch tun dies. Bekannt sind geschätzt 850 begleitete Suizide im Jahr 2022 und circa 1.000 in 2023.
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