Der Streit um das abgehörte Pressetelefon der Letzten Generation geht weiter. Ein Münchner Landgericht wies eine Beschwerde gegen die Abhörmaßnahme von zwei Journalisten zurück, die deshalb nun weitere Schritte prüfen.
. Darunter war auch das offizielle Pressetelefon der Klima-Aktivist*innen. Dementsprechend betrafen die Abhörmaßnahmen auch Medienschaffende, die sich mit ihren Fragen an die Letzte Generation wandten.gemeinsam mit betroffenen Journalisten. Im November 2023 bestätigte das Amtsgericht München die Maßnahme als rechtmäßig.
Die Niederlage empört die Beschwerdekoordinatoren. „Journalist*innen müssen gerade auch bei Recherchen zu kontroversen Protestformen vertrauliche Gespräche führen können, ohne damit rechnen zu müssen, dass die Sicherheitsbehörden mithören“, so der Jurist Benjamin Lück von der GFF. Der Eingriff in Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit sei hier nicht gerechtfertigt.
Bei den Ermittlungsmaßnahmen ging es um den Anfangsverdacht, die Letzte Generation habe eine kriminelle Vereinigung gebildet. Ob ein solcher Anfangsverdacht berechtigt ist, wird unterschiedlich ausgelegt. In Berlin etwa wurde dies verneint, dasNach einer Eilentscheidung zum Bargeldlimit bei Bezahlkarten für eine Familie am Mittwoch ging der Fall eines alleinstehenden Geflüchteten anders aus: Das Landessozialgericht Hamburg lehnte hier eine Eilentscheidung ab.
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