In Frankreich wurde mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung des Landes zu verankern. Wäre das auch etwas für die EU-Grundrechtecharta?
Terry Reintke - Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen dürfe nicht von politischen Mehrheiten abhängen, sagt Terry Reintke. - Foto: Christoph Soeder/dpa
In Frankreich wurde mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung des Landes zu verankern. Wäre das auch etwas für die EU-Grundrechtecharta? Nach dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron haben sich auch Liberale und Grüne im Europaparlament dafür ausgesprochen, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufnehmen zu lassen. „Das Recht auf sicheren Schwangerschaftsabbruch gehört als Grundrecht in die EU-Charta“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Terry Reintke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland .
Auch die Vorsitzende der Liberalen, Renew-Fraktionschefin Valérie Hayer, sagte dem RND, dass sie den Vorstoß Macrons unterstütze: „Während die radikale Rechte hart daran arbeitet, neue Wege zu finden, um ihre reaktionäre Agenda durchzusetzen, müssen wir in einer wirklich liberalen Gesellschaft entschlossener denn je für die Rechte der Frauen eintreten: Das Recht auf Abtreibung muss in die EU-Grundrechtecharta verankert werden, denn Frauenrechte dürfen wir...
Macron hatte am Freitag erklärt, die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, solle in die Charta der Grundrechte der EU aufgenommen werden. Davor hatten am Montag die beiden französischen Parlamentskammern mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung des Landes zu verankern.
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