Wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo der EU hat das Hanseatische Oberlandesgericht am Mittwoch einen Unternehmer aus Norderstedt bei Hamburg zu
zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 61-jährige Deutsch-Iraner verkaufte und lieferte nach Überzeugung der Richter Laborausrüstung an iranische Stahlwerke ohne die dafür erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dabei habe er knapp 470.000 Euro verdient. Dieses Geld zog das Gericht als sogenannten Tatertrag ein.
Die Lieferungen des Angeklagten im Jahr 2020 umfassten zwei Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe. Weitere Anklagepunkte, wonach die Firma des Beschuldigten auch Material für das iranische Atomprogramm exportierte, bestätigten sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Ulrike Taeubner nicht. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten das Strafmaß für ihren Mandanten ins Ermessen des Gerichts gestellt. Im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm hatte die EU 2015 eine Reihe von Ausfuhrbeschränkungen erlassen.
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