Das Landesarbeitsgericht Hessen lehnte einen Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung ab. Die Lokführergewerkschaft GDL darf drei Tage lang streiken. Fahrgäste müssen sich auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr einstellen.
Das letzte Wort vor Gericht ist gesprochen: Die Lokführergewerkschaft GDL darf drei Tage lang streiken. Auch das Landesarbeitsgericht Hessen lehnte einen Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung ab. Dies verkündete die Kammer am Dienstagabend im Berufungsverfahren. Schon in erster Instanz hatte der Konzern vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine Niederlage erlitten. Weitere juristische Mittel sind nicht möglich.
Fahrgäste müssen sich damit zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Die Arbeitsniederlegung startete bereits am Dienstagabend um 18 Uhr im Güterverkehr, der Streik der GDL im Personenverkehr soll von Mittwochmorgen um 2 Uhr bis Freitagabend um 18 Uhr bundesweit andauern. Betroffen ist nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sei
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