Ein Mann pinkelt in die Ostsee und soll Bußgeld zahlen. Doch er wehrt sich und so muss sich das AG Lübeck mit dem Wildpinkler beschäftigen. Ein Urteil mit einem Augenzwinkern.
Es ist der 30. Juli des vergangenen Jahres, etwa eine halbe Stunde vor Mitternacht. Ein Mann sitzt mit seinen Freund:innen an der Lübecker Bucht. Schließlich entfernt er sich von seiner Gruppe, um in die Ostsee zu urinieren. Für seine Freund:innen kein Problem. Wohl aber für die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, die ihn beim Wildpinkeln in die Ostsee erwischten.
Und so landete das Wildpinkeln vor dem Amtsgericht Lübeck. Das reagiert auch mit einem Augenzwinkern.Zunächst zum Vorwurf: Der Mann habe mit dem Rücken zum Strand in den"Spülsaum", also dort, wo die See die Ablagerungen an Land spült, gepinkelt. Zudem hätte sich auch niemand beim Ordnungsamt beschwert. Und auch die Mitarbeitenden hätten zunächst"der Angelegenheit ihren Lauf gelassen", bis der Mann wieder angezogen war und sich ihnen zuwandte., in dem wir dich mit den watson-Highlights versorgen. Und zwar nur einmal pro Tag – kein Spam und kein Blabla, versprochen! Probiere es jetzt aus.
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