Ein Jahr nach der Freilassung von Christian B., nach wie vor Tatverdächtiger im Vermisstenfall Maddie, hat die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage gegen den 49-Jährigen unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten erhoben. Zudem spielt B., der eine Fußfessel trägt, Katz und Maus mit der Polizei.
Ein Jahr nach der Freilassung von Christian B., nach wie vor Tatverdächtiger im Vermisstenfall Maddie, hat die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage gegen den 49-Jährigen unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten erhoben.
Zudem spielt B., der eine Fußfessel trägt, Katz und Maus mit der Polizei. Ein Jahr ist Christian B. inzwischen wieder auf freiem Fuß. Der heute 49-Jährige war am 17. September 2025Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen im Fall Maddie führt, hatte jedoch durchsetzen können, dass B. nach seiner Entlassung für fünf Jahre unter „Führungsaufsicht“ steht.
Er muss eine Fußfessel tragen, womit sein Aufenthaltsort nachverfolgbar bleibt. Zudem wird er rund um die Uhr in seinem neuen WohnortDie Kieler Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage von FOCUS online, dass es Ermittlungen gegen den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter in einem halben Dutzend weiterer Fälle gebe. In vier Fällen sei inzwischen Anklage erhoben worden. Dabei geht es um Delikte wie Nötigung und Beleidigung von Polizeibeamten sowie tätlichen Angriff auf und Widerstand gegen Vollzugsbeamte.
B. hatte bis 2025 hatte eine siebenjährige Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin im Jahr 2005 verbüßt. B. ist nach wie vor Haupttatverdächtiger im Fall der seit 2007 in Portugal verschwundenen kleinen Madeleine „Maddie“ McCann. Nun lebt er in Kiel und sorgt offenbar weiter für Ärger. Ein Fall, der bislang öffentlich noch nicht bekannt ist, habe sich laut Staatsanwaltschaft am 4.
November 2025 in Kiel ereignet. B. soll dabei Polizisten tätlich angegriffen und einen Beamten verletzt haben, als er sich einer Kontrolle widersetzte.
„Es bestand der Verdacht, dass der Beschuldigte alkoholisiert auf einem Fahrrad unterwegs war. Als Polizeibeamte ihn anhielten, soll er angefangen haben, sich über sie lustig zu machen“, erläuterte Oberstaatsanwalt Michael Bimler, Sprecher der Kieler Staatsanwaltschaft, FOCUS online auf Anfrage. Nach Angaben der betroffenen Polizisten habe sich der Beschuldigte geweigert, den Beamten zum Polizeiwagen zu folgen. Anschließend habe er sich gegen das Anlegen von Handschellen unter anderem mit Schlägen gewehrt.
Dabei sei ein Polizist verletzt worden. Das Amtsgericht Kiel prüfe derzeit die von der Staatsanwaltschaft gegen B. erhobenen vier Anklagen, teilte Pressesprecherin Myriam Wolf auf Anfrage mit. Philipp Marquort, Anwalt von B., ließ eine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Stellungnahme zu den neuen Anklagen bislang unbeantwortet. Widerstand gegen Vollzugsbeamte kann laut Paragraf 113 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein zweiter Fall, bei dem B. ebenfalls vorgeworfen wird, einen Polizisten verletzt zu haben, hat sich am 6. Juni 2026 ebenfalls in Kiel ereignet. Dies bestätigte Polizeisprecherin Stephanie Lage FOCUS online.
„Einem der Beamten, die sich an einem Supermarkt in einem Polizeieinsatz befanden, war aufgefallen, dass sie vom Tatverdächtigen mit einem Handy fotografiert wurden. Der weigerte sich anschließend, das Handy den Beamten zu übergeben, und widersetzte sich mit Gewalt der Herausgabe. Dabei wurde ein Beamter verletzt.
“ Die Ermittlungen dazu dauern noch an. Zu einem weiteren Vorfall, der sich am 20. April dieses Jahres ereignet hat, laufen laut Kieler Polizei ebenfalls Ermittlungen. B. war es an jenem Tag gelungen, sich trotz einer dauerhaften Polizeiobservation unentdeckt rund 200 Meter von seinem offiziellen Wohnort, der umzäunt ist und normalerweise nur über ein Tor verlassen werden kann, zu entfernen.
Er betrat ein fremdes Grundstück und geriet dann mit dem Eigentümer in eine Schlägerei. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll B. in diesem Fall selbst die Polizei alarmiert haben. Ermittelt wird wegen wechselseitiger Körperverletzung. Der Vorfall hatte vor allem wegen der bestehenden Dauerobservation für großes Aufsehen und zusätzliche Unsicherheit in der Kieler Bevölkerung gesorgt.
Es gab sogar eine Flugblattaktion, in der die Kieler zu Vorsicht und zu einer Demonstration aufgerufen worden waren. Die Polizei hatte bei einer Sitzung des Rechts- und Innenausschusses des Landtages nach dem Zwischenfall vom 20. April angekündigt, das polizeiliche Sicherheitskonzept zu „überprüfen“ und „anzupassen“. Die Observationseinheiten seien zudem erneut auf dieses „besondere Verhalten“ von Christian B. „sensibilisiert“ worden.
Dieses „besondere Verhalten“ hat nach Polizeiangaben bereits mehrfach dazu geführt, dass der 49-Jährige die ihn überwachenden Beamten mit einem „Katz- und Mausspiel“ narrt, um sich so der Observation zu entziehen. So soll B., wenn er mit einem Fahrrad unterwegs ist, plötzlich in schmale Wege abbiegen, in die ihm die Beamten mit ihren Polizeiwagen nicht folgen können. Um den „neuen Aufenthaltsort“ dann zu ermitteln, müssten die Koordinaten über die Fußfessel abgefragt werden, damit eine Observation dort dann „zeitnah“ fortgesetzt werden könne.
Für die Rund-um-die-Uhr-Bewachung von Christian B. durch fünf Polizeibeamte hatte das Amtsgericht Kiel einen Verlängerungsantrag der Polizei über den 16. Juni hinaus zunächst abgelehnt. Für eine zeitlich unbegrenzte Überwachung bestünde keine Rechtsgrundlage mehr, hatte es in der Begründung geheißen. Die Kieler Polizei hatte jedoch umgehend Beschwerde gegen den Entscheid des Amtsgerichts eingelegt, der das Oberlandesgericht Schleswig dann auch stattgab.
Seitdem wird die Observation monatlich verlängert. Polizeiliche Dauerobservationen sind in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geregelt. Sie dienen vor allem zur Überwachung von als weiterhin hochgefährlich eingeschätzten Straftätern, bei denen nach einer Haftentlassung von einer hohen Rückfallgefährdung ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit dem Jahr 2020 gegen Christian B. im Fall Maddie.
Sie ist nach wie vor davon überzeugt, dass B. die damals dreijährige Britin aus dem Ferienappartement der Eltern an der Algarve in Portugal entführt und dann getötet hat. Eine Anklage wurde jedoch aus Mangel an gerichtsfesten Beweisen bis heute nicht erhoben. Wegen möglicher Verfahrensfehler wird sich auf Antrag der Braunschweiger Staatsanwaltschaft der Bundesgerichtshof im Januar 2027 unterdessen mit einem Freispruch für Christian B. beschäftigen, den das Landgericht Braunschweig 2024 erlassen hatte.
In dem Prozess waren B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen worden. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht hatte jedoch keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung gesehen
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