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Mainz: Im Zivilprozess um angebliche Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung, hat das Landgericht Mainz eine Schadenersatzklage gegen Astrazeneca abgelehnt. Geklagte hatte eine 40-jährige Frau, weil sie nach eigener Aussage seit ihrer Impfung an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide. In Folge dessen sei sie auf einer Seite taub.
Warum das Landgericht Mainz die Klage abgewiesen hat, ist bisher nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Anwalt der Frau will in die nächste Instanz gehen. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten.
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