Richter Götzl arbeitet akkurat und leitete etwa den NSU-Prozess. Jetzt soll es in seinem zweitwichtigsten Fall eine Wiederaufnahme geben.
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Nun soll nach dem Willen des Münchner Strafverteidigers Peter Witting ein weiterer Schatten dazukommen. Er strengt, zum dritten Mal, ein Wiederaufnahmeverfahren in Götzls zweitwichtigstem Fall an, dem Mord an einer reichen Münchner Parkhausbesitzerin. Götzl hatte deren Neffen Benedikt T. 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt: Mord aus Habgier.
Verteidiger Witting hatte bei der Urteilsverkündung aus Protest seine Robe ausgezogen und den Saal verlassen, ein für Juristen ungeheuerlicher Vorgang. Seit Jahren versucht Witting, neue Zeugen, neue Details zu finden, die den verurteilten Benedikt T. entlasten könnten. Nun meint er fündig geworden zu sein: Es gebe Hinweise auf einen anderen Täter, der ebenfalls vom Erbe der Parkhausbesitzerin profitiert hatte.
Götzl hält viel auf Formen, auf Disziplin, auf Höflichkeit. Was Götzl auf keinen Fall aushält: wenn jemand seine Autorität infrage stellt. Aber im Parkhausmord-Prozess musste er genau das erleben. Bei der Urteilsverkündung knallten Freunde und der Bruder des Angeklagten mit den Türen, riefen"Diktatur", der Angeklagte warf dem Richter vor, er erzähle nur"Blah, blah, blah".
Vor zwei Jahren ist Götzl in Ruhestand gegangen, davor war er noch kurz Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts - der Dank für fünf Jahre Schwerstarbeit im NSU-Prozess. Andere würden über dieses wild bewegte Juristenleben Bücher schreiben, Interviews geben, erzählen, was er zum Beispiel während des Verfahrens gegen den Mörder des Modeschöpfers Rudolph Moshammer erlebte. Götzl aber sagt nichts. Kein Wort.
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