Eine funktionsfähige Maschinenpistole und selbst gebaute Sprengkörper: Das Amtsgericht Nördlingen hat einen 54-Jährigen wegen des unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann entgeht nur knapp dem Gefängnis.
Ein 54-jähriger Waffenbesitzer ist nur haarscharf einer Gefängnisstrafe entkommen: Das Amtsgericht Nördlingen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Das ist die höchste Strafe, die ein Gericht noch auf Bewährung aussetzen kann. Alles darüber hinaus würde Gefängnis bedeuten.Der 54-jährige Angeklagte bekam die Freiheitsstrafe und eine Geldauflage von 6.
Die Waffen habe er aber nie benutzt, sie seien seit Jahrzehnten verstaut gewesen, unter anderem auf dem Speicher. Die selbst gebauten Sprengkörper habe er mit Schwarzpulver aus alten Böllern nachts gebastelt, wenn er nicht habe schlafen können. Er sei nicht rechtsradikal, betont der Mann.
Die Reichsflagge habe er aufgehängt, "weil sie einfach cool ausgeschaut hat", sagt der Angeklagte. Jetzt sei er froh, dass "der ganze Müll" aus seinem Haus weg sei. Wegen der Reichsflaggen überprüft auch der Staatsschutz den Angeklagten.
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