Politische Mandatsträger müssen in der öffentlichen Auseinandersetzung ein dickeres Fell haben als Normalbürger. In der Praxis ist die Grenzziehung
Politische Mandatsträger müssen in der öffentlichen Auseinandersetzung ein dickeres Fell haben als Normalbürger. In der Praxis ist die Grenzziehung zwischen derber Sprache und Beleidigung oft heikel.
Nun ging es um eine Beleidigung von Manuela Schwesig , Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Die Politikerin ist in einer Mail beleidigt worden, das Amtsgericht Osnabrück hat deshalb einen Strafbefehl gegen einen Bauingenieur erlassen. Weil er die Strafe über 30 Tagessätze zu je 100 Euro nicht bezahlt hat, wurde nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, eine Ersatzfreiheitsstrafe beantragt. Zunächst hatte „Apollo News“ über den Fall berichtet.
Nach Angaben Retemeyers habe die zuständige Staatsanwältin den Inhalt dieser Mail offensichtlich als beleidigend empfunden, und auch der Richter am Amtsgericht habe das so gesehen. „Sonst hätte er keinen Strafbefehl erlassen.“ Der Bauingenieur habe auch keinen Einspruch eingelegt, dann wäre der Sachverhalt in einer Gerichtsverhandlung noch einmal juristisch erörtert worden.
Der Regierungssprecher in der Schweriner Staatskanzlei, Andreas Timm, sagte der Zeitung „Nordkurier”, dass Schwesig im Frühjahr 2022 die Entscheidung für die Erstattung einer Anzeige getroffen habe: „Das Schreiben war insgesamt herabwürdigend und beleidigend. Und was gar nicht geht, ist, dass die Ministerpräsidentin mit Mordaktionen in Verbindung gebracht wird.
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