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Der Konzern hat sich das weltweit bekannte Symbol des lächelnden Gesichts für seine Kartoffel-Tiefkühlprodukte als Marke schützen lassen und bewirbt damit seit 25 Jahren seinevor das Düsseldorfer Landgericht Das untersagte der Firma aus Niedersachsen per einstweiliger Verfügung, das Kartoffelprodukt weiter anzubieten, es zu bewerben, zu vertreiben und zu exportieren
Das nahm Agrarfrost zunächst hin, ging dann aber Jahre später erneut gegen die Verfügung juristisch an und verlor erneut inDas wollte Agrarfrost nicht akzeptieren und klagte erneut, diemal am Oberlandesgericht Die Firma meint, sie verletze die Markenrechte des kanadischen Konkurrenten nicht Eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht Denn, die Agrarfrost--Kroketten würden nicht in Supermärkten an Endverbraucher verkauft, sondern nur an Profi-Einkäufer aus der...
Eine Konzernanwältin betont, dass die dreidimensionale Krokette, also das gesamte Produkt, die Marke sei Daher bestehe eine hochgradige Verwechslungsgefahr Das hatte das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz genauso gesehen Ob es dabei bleibt, will Richter Erfried Schüttpelz vom Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittag verkündenWir freuen uns riesig auf eine Sache, die Ihr euch gewünscht habt: Die WDR aktuell App sieht jetzt so aus, wie sie für euch passt | Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland Alltag Fachleute sagen, es ist ein strukturelles Problem Wie kann es gelöst werden? | Welche Nachrichten sind heute...
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