Eine ehemalige Sekretärin aus dem KZ Stutthof ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Ob dieses Urteil Bestand hat, wird der Bundesgerichtshof entscheiden.
BGH überprüft Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin - Das Bundesgerichthof überprüft das Urteil gegen eine frühere Sekretärin des KZ Stutthof bei Danzig. - Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa
Wie weit reicht die Schuld derjenigen, die in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten gedient und das systematische Morden dort ermöglicht haben? Über diese Frage hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Leipzig verhandelt. Der 5. Strafsenat muss darüber entscheiden, ob eine zivile Schreibkraft in einem KZ Beihilfe zum NS-Massenmord in mehr als 10.000 Fällen geleistet haben kann. Das Urteil soll am 20. August verkündet werden.
Auch ob ihr ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, zogen die Anwälte in Zweifel. „Hat sich ihr tatsächlich aufgedrängt, was in dem Lager geschehen ist?“, fragte Molkentin. Das Landgericht Itzehoe war davon ausgegangen, dass Irmgard F. durch ihre Arbeit eine „psychische Beihilfe“ geleistet hat. Der Großteil des Schriftverkehrs im KZ sei über ihren Tisch gegangen, sie habe dem Lagerkommandanten treu und ergeben gedient, ihn in seinem Tun bestärkt.
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