Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) meldete im vergangenen Jahr über 11.000 vermissten Kinder und Jugendliche. Die meisten Fälle wurden innerhalb von drei Tagen geklärt. Dennoch machen sich viele Eltern Sorgen um ihre Kinder. Das BLKA appelliert an Eltern, bei der Polizei zu melden, wenn sie sich Sorgen um ihr Kind machen.
In Bayern wurden im vergangenen Jahr 11.899 Kinder und Jugendliche als vermisst gemeldet. Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) teilte der Deutschen Presse-Agentur in München mit, dass 76 Prozent dieser Fälle innerhalb von drei Tagen geklärt waren. Nur fünf Prozent der Fälle blieben auch nach 56 Tagen noch ungeklärt. Ende Januar (Stand: 29.1.) galten bayernweit 156 Kinder und 467 Jugendliche als vermisst, knapp 500 davon seit mehr als drei Monaten.
\Laut BLKA liegen die Fälle, bei denen die bayerische Polizei tatsächlich ein Gewaltverbrechen vermutet, im niedrigen Bereich. „Viele der vermissten Kinder und Jugendlichen in Bayern sind sogenannte Ausreißer, die wiederholt weglaufen und wieder zurückkommen“, erklärte ein Behördensprecher. Eine weitere Rolle spielen Fälle, in denen sich Eltern ums Sorgerecht streiten und ein Elternteil nicht weiß, wo sich das Kind befindet. Der Großteil der aktuell vermissten Kinder sind dem BLKA zufolge aber unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. „Sie gelten oft mehrere Jahre als vermisst“, erklärte der Sprecher. Die Polizei gehe hier in der Regel aber nicht von einer Straftat aus, da Bayern für viele von ihnen erfahrungsgemäß nur eine Zwischenstation darstellt. \Das BLKA appelliert an Eltern, sich unmittelbar bei der Polizei zu melden, sobald sie in Sorge sind und nicht wissen, wo ihr Kind steckt. Der detaillierten und umfassenden Weitergabe von Informationen an die Polizei komme eine hohe Bedeutung zu. Auch vermeintlich unbedeutende Dinge könnten wichtig sein. Zudem sollten Eltern nichts zurückhalten, etwa einen vorangegangenen Streit. So etwas könne wesentlich sein, um den Aufenthaltsort zu ermitteln. Scheu, die Polizei einzuschalten, sollten Eltern bei Kindern unter 18 Jahren nicht haben. „Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist.
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