Mitarbeiter, die Regelverstöße aufdecken, nennt man Whistleblower. Der Begriff geht zurück auf Polizisten mit Trillerpfeifen. Seit 2023 gibt es in Deutschland eine neue Möglichkeit, Alarm zu schlagen.
Mitarbeiter, die Regelverstöße aufdecken, nennt man Whistleblower. Der Begriff geht zurück auf Polizisten mit Trillerpfeifen. Seit 2023 gibt es in Deutschland eine neue Möglichkeit, Alarm zu schlagen.Gerhard Schick nimmt an einer Solidaritätsaktion der Bürgerbewegung Finanzwende für CumEx-Hinweisgeber Eckart Seith teil.
Am 2. Juli vergangenen Jahres war das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Menschen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen schützen. Behörden und Unternehmen wurden durch das Gesetz verpflichtet, Anlaufstellen zu schaffen, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen. Mit dem Gesetz wurde mit Verspätung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten mussten die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits zum 2. Juli umsetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt eine Karenzzeit bis Mitte Dezember.
Zusätzlich wurde die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz geschaffen. Das Gesetz stellt es Whistleblowern frei, ob sie Verstöße intern oder extern melden. In ihrem Online-Formular warnt die Meldestelle des Bundes vor Falschbeschuldigungen.
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