Schlagersängerin Melanie Müller will ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptieren. Ihr Verteidiger hat Rechtsmittel eingelegt, wie das Amtsgericht Leipzig mitteilt. Das Urteil war deutlich höher ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des verbotenen Grußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit.
Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme.
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