Will ein Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen, kann der Streit für Vermieter zu einer anhaltenden Belastung werden. Unter Umständen lässt sich das vermeiden - etwa mit einer Abfindung.
Will ein Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen, kann der Streit für Vermieter zu einer anhaltenden Belastung werden. Unter Umständen lässt sich das vermeiden - etwa mit einer Abfindung.Manchmal geht's dann doch schneller als gedacht: Will ein Mieter nicht ausziehen, kann ein finanzieller Anreiz des Vermieters ihn womöglich überzeugen.
Sie werden in der Regel in der sogenannten Räumungsvereinbarung festgehalten, die Mieter und Vermieter miteinander vereinbaren können, um gemeinsam die Bedingungen für den Auszug festzulegen. Als Faustformel gilt: Je mehr Zeit Mietern für den Auszug bleibt, umso weniger Abfindung brauchen Vermieter ihnen anzubieten.
Doch wie hoch sollte der Umzugsanreiz am Ende sein? Dazu sind keine „pauschalen Aussagen“ zu treffen, sagt Mietrechtsanwalt Nico Bergerhoff. Die Höhe der Abfindung variiere und hänge unter anderem von folgenden Fragen ab:Wie weit war die bislang bezahlte Miete von der ortsüblichen Vergleichsmiete entfernt?
Wer sind die Vertragsparteien? „Kündigt ein Investor, weil er das Objekt verwerten will, dann ist die Umzugsbeihilfe sicher höher, als bei einer Privatperson als Vermieter“, so Bergerhoff.Trick 17 auch für gekündigte Mieter Nicht zuletzt spielt laut Bergerhoff immer auch das Verhandlungsgeschick der Parteien eine wichtige Rolle. Denn: Was für Vermieter gilt, ist natürlich auch eine Chance für Mieter. Ihnen wurde gekündigt? Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter - gewährt er Ihnen mehr Zeit für den Auszug? Legt er noch etwas Geld für den Umzug obendrauf? Am Ende können beide Seiten von solch einer Einigung profitieren.
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