Berlin - Am Freitag verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich
Berlin - Am Freitag verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich Stand Freitag auf 33 Millionen Euro belaufen.
Für seine weitere Prozessführung müsse das Gesundheitsministerium die jüngsten Urteile berücksichtigen, um künftige Kosten so gering wie möglich zu halten, sagte Karsten Klein, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, der"Welt" .
Erstmals bringt die FDP-Fraktion nun die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ins Spiel."Das Zustandekommen des Open-House-Verfahrens sowie allgemein die massive Überbeschaffung von Schutzmasken unter Jens Spahn müssen restlos aufgeklärt werden, im Zweifel durch das scharfe Schwert eines Untersuchungsausschusses", forderte Klein.
Auch Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion für den Gesundheitsetat, fordert einen Untersuchungsausschuss im Herbst, falls die kürzlich von Lauterbach einberufene Sonderermittlerin Margaretha Sudhof keine ausreichenden Antworten bei der Aufklärung findet.
Eine Revision des Urteils ist zwar nicht zugelassen, das Gesundheitsministerium hat aber die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde gegen die fehlende Revisionsmöglichkeit einzulegen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, der Bund beabsichtige, die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof"letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen".
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