In allen Klagen ging es um Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche. In einem Fall nehmen das Bistum Aachen und ein Kläger de...
In allen Klagen ging es um Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche. In einem Fall nehmen das Bistum Aachen und ein Kläger den Vergleichsvorschlag des Gerichts an.
Das Bistum Aachen hat sich in einem Schmerzensgeldprozess mit einem Missbrauchsopfer auf einen Vergleich geeinigt. Der heute 71 Jahre alte Mann erhalte für langjährigen in seiner Zeit als Messdiener 100.000 Euro, teilte der Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen heute in einem Verkündungstermin mit. Der Betrag entspricht dem Vergleichsvorschlag, den das Gericht Mitte Mai den Parteien unterbreitet hatte.von 180.000 Euro gefordert. Er hat bereits 10.000 Euro von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.ab.
Im dritten Fall hatte der Kläger, ein heute etwa 50 Jahre alter Mann, angegeben, als 17-Jähriger durch einen Berufsschullehrer bei einer privaten Nachhilfestunde vergewaltigt worden zu sein. Hier sah das Gericht das Bistum nicht in der rechtlichen Verantwortung. Der Täter sei ein vom Land Nordrhein-Westfalen bezahlter Lehrer sowie Kaplan.
Die schädigenden Handlungen stünden nicht in einem ausreichend engen Zusammenhang mit seiner kirchlichen Tätigkeit. Für das öffentliche Unterrichtswesen trage der Staat die Verantwortung. Damit kam es nach Ansicht der Kammer nicht mehr auf eine eventuelle Verjährung an. In dem Fall war ein Schmerzensgeld von 325.000 Euro verlangt worden.
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