Missbrauchsbeauftragte fordert Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen

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Missbrauchsbeauftragte fordert Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen
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Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, dringt auf eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Gewalt an Kindern. Sie argumentiert, dass der schnelle Zugriff auf diese Daten in Fällen sexuellen Missbrauchs entscheidend sei, um Täter zu identifizieren und Kinder aus Gefahr zu befreien.

Im Kampf gegen Gewalt an Kindern dringt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung , Kerstin Claus , auf eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. «In Fällen von sexuellem Missbrauch kann der schnelle Zugang zu gespeicherten Kommunikationsdaten entscheidend sein, um Täter und Täterinnen zu identifizieren und Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien», sagte Claus der Deutschen Presse-Agentur.

«Keine massive Vorratsdatenspeicherung» Er hoffe, dass die Bundesregierung den Vorschlag mittrage und der Bundestag das Telekommunikationsgesetz entsprechend ändere, erklärte er. Auch seine Partei habe in dieser Hinsicht ihre ablehnende Haltung geändert. Es wäre «keine massive Vorratsdatenspeicherung», sondern ein «minimalinvasiver Eingriff», betonte Limbach.

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