Missbrauchsklage gegen Ex-Papst: Opfer fordert 350.000 Euro

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Missbrauchsklage gegen Kirche: Opfer fordert 350.000 Euro

Es ist ein Verfahren, das in Kirchenkreisen und darüber hinaus sehr aufmerksam verfolgt werden dürfte: Der heute 39-jährige Andreas Perr gibt an, als elfjähriger Bub in den neunziger Jahren sexuell missbraucht worden zu sein, im Pfarrhaus in Garching an der Alz. Der Täter: der Priester Peter H., der inzwischen als pädokrimineller Mehrfachtäter bekannt ist. H.

Denn kirchenintern war seit Ende der 1970er Jahre bekannt, dass Pfarrer H. mehrfach Jungen sexuell missbraucht hatte. Dennoch wurde er 1980 aus dem Bistum Essen, nach München und Freising versetzt. Erzbischof war damals Joseph Ratzinger. Und auch in seiner Zeit als Glaubenspräfekt hatte der spätere Papst noch einmal mit dem Fall H. zu tun. Kurz nachdem H.

Joseph Ratzinger habe als Chef der Glaubenskongregation 1986 ebenso wie die damals Verantwortlichen im Erzbistum München und Freising dafür gesorgt – begründet Klägeranwalt Schulz die Schadensersatzforderungen seines Mandanten – dass der verurteilte Priester erneut in einer Gemeinde eingesetzt wurde. Somit wurde H., argumentiert Schulz weiter, auch der Missbrauch an Andreas Perr erst ermöglicht – mit schweren traumatischen Folgen für dessen Leben.

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