Neubrandenburg (mv) - Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich seit Donnerstag eine 39-jährige Frau verantworten, die ihre minderjährige Stieftochter
Anklage: Stieftochter in die Dusche gesperrt - ProzessbeginnEine Frau und ihr Ehemann stehen wegen Misshandlung eines minderjährigen Mädchens vor dem Landgericht Neubrandenburg. FotoEine Frau soll ihre Stieftochter wochenlang in eine Dusche gesperrt, geschlagen und auch erniedrigt haben. Bei dem Prozess wurde die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ausgeschlossen.verantworten, die ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt haben soll.
Neben der 39-Jährigen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist auch ihr 46 Jahre alter heutiger Ehemann angeklagt - der Vater der Geschädigten - sowie die 17-jährige Tochter der Hauptangeklagten. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die 17-Jährige erschien zur Überraschung des Gerichtes am Donnerstag nicht zum Prozessauftakt, da sie erkrankte. Deshalb wurde ihr Verfahren abgetrennt.Zudem schloss die Strafkammer die Öffentlichkeit am Donnerstag noch vor der Anklageverlesung aus, was die Richterin mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte begründete.
In einer vom Landgericht am 14. November verbreiteten Mitteilung sah sich die 39-jährige Hauptangeklagte lautim Zeitraum zwischen 2020 und 26. Juli 2021 veranlasst, die Stieftochter fortgesetzt zu bestrafen. Hierzu habe sie die Jugendliche im Badezimmer eingeschlossen und gezwungen, sich in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen, wobei die Frau den Kopf der Stieftochter teilweise für längere Zeit untergetaucht habe, sodass diese Atemnot verspürt habe.
Auch habe die 39-Jährige die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst, wobei sich die Stieftochter eine blutige Wunde zugezogen habe. Dem 46 Jahre alten Ehemann sei das bekannt gewesen. Auch er habe der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er und auch die mitangeklagte 17-Jährige sollen das Mädchen zudem gelegentlich auf Anweisung der Hauptangeklagten selbst in der Dusche eingesperrt haben.
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