Missing Link: 25 Jahre Informationsfreiheit – (k)ein Grund zum Feiern missinglink Informationsfreitheitsgesetz
Am Freitag feierte das erste Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland seinen 25. Jahrestag. Ganz ohne Torte oder Anstoßen, denn Teile der öffentlichen Verwaltung fremdeln immer noch mit der verordneten Transparenz. Pionier in Sachen Informationsfreiheit war hierzulande Brandenburg: Am 10. März 1998 verkündete der damalige Präsident des Landtags, Herbert Knoblich , das "Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz" .
Der Titel ist zwar sperrig, aber es handelte sich bundesweit um ein Novum. Während vor allem die skandinavischen Länder teils schon seit Jahrhunderten Erfahrungen mit "gläsernen" Behörden sammelten, beruhte die von Preußen geprägte Rechts- und Verwaltungskultur hierzulande auf prinzipieller Geheimhaltung des in Ämtern schlummernden Wissens, auf dem sogenannten Arkanbereich des Staates.
Laut Paragraf 4 ist ein Antrag auf Akteneinsicht etwa abzulehnen, "soweit sich der Inhalt der Akten auf den Prozeß der Willensbildung innerhalb von und zwischen Behörden oder Verwaltungseinrichtungen" oder auf nicht-öffentlich beratene oder beschlossene Vorgänge bezieht.
, Alexander Dix, nach einem Jahr Praxistest: Das Gesetz sei "sehr kompliziert, sehr anwender-unfreundlich formuliert". Bei der Informationsfreiheit handle es sich um ein politisches Recht: "Wissen ist Macht, wie Francis Bacon schon sagte". Um dem Ruf eines "Akteneinsichtsverhinderungsgesetzes" zu entkommen, "muss die Liste der Ausnahmen drastisch reduziert werden", forderte Dix daher.
Längst folgte Dagmar Hartge Dix als Informationsfreiheitsbeauftragte nach, ihr Tenor ist nach allen den Jahren aber ähnlich verhalten wie in den AIG-Anfangszeiten. "Seit nunmehr einem Vierteljahrhundert besteht in Brandenburg ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen", erklärte die Kontrolleurin zu dem Jubiläum. Das Besondere daran sei, dass dieser nicht begründet werden müsse.
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