Möglicher Corona-Impfschaden: Landgericht weist Klage ab

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Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld.

Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld.Nach einer Impfung gegen das virus erleidet eine Zahnärztin einen starken Hörschaden. Sie führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz von dem Unternehmen - ohne Erfolg.

Der Anwalt der Frau kündigte an, die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz anzurufen. Er sprach von einem Fehlurteil. Die Klägerin von einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen. Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt, sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Die Klägerin hatte zu Beginn des Zivilverfahrens in Mainz Ende Juni gesagt, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden.

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