Nach mehreren Anläufen soll der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl jetzt doch in den normalen Strafvollzug verlegt werden, raus aus dem sogenannten Maßnahmenvollzug.
darf vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden.Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht mit.
"Demnach ist – angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten – von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen", hieß es.
Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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