Die Mindestlohnkommission gibt am Montag ihre Empfehlung für die Höhe der Lohnuntergrenze ab Januar 2024 bekannt. Den Mindestlohn gibt es seit 2015. Derzeit beträgt er zwölf Euro, alle zwei Jahre wird er angepasst.
Das Gremium wird von der Bundesregierung alle fünf Jahre neu berufen. Zentrale Aufgabe ist es, alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns abzugeben.Insgesamt sind es neun Mitglieder: drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreterinnen und Vertreter, drei von den Gewerkschaften, eine Vorsitzende und zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft.
Die Mindestlohnkommission soll sich dabei an der Tarifentwicklung orientieren: Die Geschäftsordnung der Kommission besagt, dass sie die Anpassung des Mindestlohns „gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes“ festsetzt. Eine Abweichung muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden und ist möglich, „wenn besondere, gravierende Umstände aufgrund der Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklung vorliegen“.
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